Bei der Sichtung des Gesetzestextes sowie dem Info Papier dazu ergeben sich für mich weitere Fragen:
Gilt gemeinhin der Ampera als getyptes Fahrzeug? Hätte jetzt mal aus dem Bauch heraus gesagt JA.
Anders sieht es bei importierten Volts aus, wo es keine EG Übereinstimmungsbescheinigung bei Neuzulassung gab. Das erübrigt dann nämlich die Ausstellung einer manuellen Bescheinigung bzw. Kosten von 250'euros....
Des Weiteren wird der Erfüllungsaufwand mit ungefähr 20 Euro p. kFZ angegeben.
Wenn ich das hier lese ( Auszug aus dem Infopapier):
"Begründung: Mit der Kennzeichnung wird auf den ersten Blick deutlich, dass Fahrzeug eine Privilegierung in Anspruch nehmen darf. Dies führt zu mehr Akzeptanz in der Bevölkerung und erleichtert Ordnungskräften die Arbeit. Zudem bietet es Nutzeranreiz diejenigen, die ihre umweltbewusste Fahrweise demonstrieren wollen."
>>> Kommentar: aha
Nachhilfeunterricht für renitente , militante Mitbürger, begriffsstutzige Politessen und exhibitionistisch veranlagte Elektromobilisten....

und das Ganze auch noch staatlich verordnet, na dann Prost Mahlzeit
Entgegen meinem Rumgestänkere weiter oben, dass ich keinen Cent dafür ausgeben werde, werde ich die Umkennzeichnung trotzdem machen, weniger wegen der Bevorrechtigung für irgendwas, sondern um möglichen Knöllchen oder stänkernder reinen EV- Fahrern vorzubeugen, wenn an sich als PHEV- Fahrer "erdreistet", an einer E Ladesäule zu parken und zu laden....
Weiss eigentlich jemand, hab es nicht gefunden, wie die Kennzeichnungssystematik aussieht, außer dass ein E in die Alphanummerische Folge eingesetzt wird? Nach wie vor Zulassungsbezirk, Buchstaben und Zahlen wie bisher?! kennzeichengrösse? Einfärbung?
Finde bei AB nur folgendes ( was auch die Frage bzgl. wechselkennzeichen beantworten würde):
Deswegen hat die Stadt Hamburg beim Bundesrat einen Antrag eingereicht, in dem sie blaue Kfz-Kennzeichen für Elektroautos Autos vorschlägt. Als letzten Buchstaben soll das Kennzeichens ein "E" tragen. So soll es "für die Vollzugskräfte vor Ort möglich sein, eine rechtssichere Differenzierung der Fahrzeuge vorzunehmen". Aus der speziellen Kennzeichnung ergeben sich laut Antrag auch Vorteile bei sicherheitsrelevanten Aspekten, "wie etwa die Erkennbarkeit der Antriebsart des Fahrzeugs für Hilfskräfte am Unfallort – insbesondere bei unfallbedingten Brandschäden". Damit die Sache auch bei Besitzern von Wechselkennzeichen klappt, soll sich die blaue Markierung nur auf den fahrzeugbezogenen Teil des Schildes beschränken.
Und noch ein kleines Annekdötchen:
"Befristung bis 2030
Das Gesetz soll zum 30. Juni 2030 außer Kraft treten.
Begründung: Es ist zu erwarten, dass sich elektrisch betriebene Fahrzeuge bis dahin im Markt durchgesetzt haben werden."
Fällt was auf?
Der vollmundig erwartete Markthochlauf auf 1 Mio Zulassungen bis 2020 wird klammheimliche um zehn weitere Jahre auf 2030 verlängert...
