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Re: Winterreifen

Verfasst: 25. Okt 2013 12:22
von Markus Dippold
Papiermäßig habe ich eine uralte Anleitung. Da ist sogar noch von elektrisch anklappbaren Außenspiegeln die Rede. Den Schalter dafür habe ich bis heute nicht gefunden ... :D
Letztendlich ist ausschlaggebend, was im Fahrzeugschein (Brief, wie auch immer das neue Ding jetzt heißt) steht. Wenn da drin steht, daß eine bestimmte Reifengröße NICHT als Winterreifen zugelassen ist, dann muß man sich daran halten.

Du mußt mindestens den vorgeschriebenen Gewichtsindex haben. Mehr geht immer.
1.7t nicht viel, nun ja ... mein alter Van war knapp leichter.

Gruß
Markus

Re: Winterreifen

Verfasst: 26. Okt 2013 16:06
von T.H.S
okay - im Fahrzeugschein stehen die standardreifen 215/55/R17 mit dem Load Index von 94H.
Also das und alles darüber erlaubt :)

Danke !

Re: Winterreifen

Verfasst: 28. Okt 2013 18:54
von Joachim
Mehr „Gewicht“ als die Betriebsanleitung hat doch sicher der Serienreifenkatalog vom TÜV, oder?

Siehe in diesem Beitrag: viewtopic.php?f=11&t=1036&p=14802&hilit=katalog#p14802

Re: Winterreifen

Verfasst: 28. Okt 2013 19:06
von Markus Dippold
Joachim hat geschrieben:Mehr „Gewicht“ als die Betriebsanleitung hat doch sicher der Serienreifenkatalog vom TÜV, oder?

Siehe in diesem Beitrag: viewtopic.php?f=11&t=1036&p=14802&hilit=katalog#p14802
Das, was der TÜV in irgendwelchen Listen aufführt, vor allem wenn sie aus dem Jahre 2011 sind, würde ich unter "Märchenstunde" abhaken.
Fahrzeugschein bzw. -brief sind die ausschlaggebenden Dokumente.

Ich hatte auch mal Felgen mit einem Gutachten (nur 1 Jahr alt) vom TÜV Süd, in dem bestätigt wurde, daß eben diese Felgen für einen Opel Sintra eintragungsfähig sind, ohne daß am Fahrzeug bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen. Glaubst du, das hätte den TÜV Süd auch nur im Geringsten interessiert?
Ich hätte hinten Kotflügelverbreiterungen anbringen sollen. Auf meine Frage, wie man dann noch die Schiebetüren aufbekommen sollte, haben die Typen nur mit der Schulter gezuckt, das Gutachten wurde ebenso abgetan.

Noch ein Gag zum TÜV:
Du bekommst die Plakette ohne die geringste Beanstandung. Du fährst aus dem Grundstück vom TÜV raus, die Polizei hält dich an und meint, dein Fahrzeug wäre nicht verkehrssicher. Rate mal, wer am längeren Hebel sitzt und wen man nicht in Regreß nehmen kann.
Ich halte den TÜV in der aktuellen Form für reine Abzocke.
Autountersuchung ja, aber nicht so.

Gruß
Markus

Re: Winterreifen

Verfasst: 3. Nov 2013 14:32
von Tom@NeotronGmbH
Mein Händler hat mir, zumindestens laut Bedienanleitung auch unzulässige Reifen vertickt.
Sagt aber alles Gut rechtlich gilt was im Brief steht.

Re: Winterreifen

Verfasst: 3. Nov 2013 14:46
von schneeflocke
Ich frage mich gerade was ihr für Fahrzeugbriefe habt? Bei mir stehen die zulässigen Reifengrößen in der EG Übereinstimmungserklärung, auch CoC Papier genannt.
Wobei ich mich da auch nicht auf alles was da drin steht verlassen würde. :roll: