Strom am Arbeitsplatz
Verfasst: 12. Jun 2013 08:03
Ich bin in Ö bei einer Bundesdienststelle beschäftigt und möchte speziell für den Winter eine Genehmigung (eine solche ist jedenfalls erforderlich, weil ich keinen Stromdiebstahl begehen möchte), meinen Ampera an einer Steckdose mit Strom zu versorgen. Vorweg, das wird nicht einfach zu bewerkstelligen sein
Hier mein Schriftverkehr mit dem zuständigen Beamten (anonymisiert):
Sehr geehrter Herr Oberst ..... ,
als Abteilungsleiter der Logistikabteilung ersuche ich Sie um Abklärung der künftigen Vorgangsweise hinsichtlich privatem Strombezug für Elektrofahrzeuge (Fahrrad, Moped, Auto). Anlass ist, dass ich mir ein Elektroauto angeschafft habe und dieses, speziell bei unerwartetem Strommangel (extreme Kälte, unerwartet lange Anfahrt z.B. wegen Unfall, ect.) bei der Dienststelle zur Stromversorgung anschließen möchte. Dafür reicht eine normale 230 Volt Steckdose, weil die maximale Stromentnahme 10 Ampere (wie bei einem Heizungsstrahler) beträgt. Bei meinem E-Pkw werden pro Stunde - je nach Einstellung zwischen einem und zwei Kilowatt Strom vom Netz entnommen. Zehn kWh hätten Platz, wenn der Akku leer ist.
Also beim derzeitigen Strompreis von circa 20 Cent pro kWh würden bei fünf Stunden Bezug (10 kWh) 2.- Euro (in Worten: zwei Euro) an Kosten anfallen.
Es geht mir hier nicht so sehr um den Betrag, sondern um Mobilität und die Umwelt. Mit diesen zehn KW Strom können je nach Fahrweise mit diesem E-Auto 50 bis 100 Kilometer gefahren werden, wofür sonst mindestens fünf Liter fossiler Treibstoff verbrannt werden müssten.
Eventuell lassen sich die Unkosten so wie bei der Verrechnung priv. Telefongespräche abwickeln?
Mit freundlichen Grüßen .....
Antwort:
Werter CI Kalchgruber!
Betreffend ihr Anliegen folgendes:
Ihr Umstieg auf ein Elektrofahrzeug ist im Sinne der Umwelt und der CO2-Einsparung sicher sinnvoll und lobenswert.
Sie können in diesem Zusammenhang jedoch nicht erwarten, dass die LPD OÖ in jeder Dienststelle, bei der sich jemand ein E-Fzg kauft, eine entsprechende Infrastruktur (sog. Strom-TS) einrichtet.
Ihr Hinweis, dass es nicht so sehr um Kosten gehe, vielmehr um Mobilität und Umwelt, greift zu kurz.
Wenn eine Möglichkeit zur Ladung eines Akku geschaffen wird, dann ist eine klar definierte Regelung unabdingbar!
Das heißt, dass in diesem Zusammenhang anfallende Kosten zur Gänze vom Nutzer zu tragen sind, für den Dienstgeber (bzw. Steuerzahler) dürfen keine (Un-)Kosten anfallen.
Ob eine derartige Möglichkeit grundsätzlich geschaffen wird und wenn ja, wie eine solche Regelung generell aussehen könnte, wird in der Logistikabteilung eruiert werden.
Falls diese derzeit noch offenen Fragen nach dieser Abklärung zustimmend beantwortet werden können, werden Sie in Kenntnis gesetzt.
Der Leiter der Logistikabteilung: .....
Jetzt meine Frage an das Forum - habe ich mich da ungeschickt verhalten? Wie sind eure Erfahrungen. Meine Frau kann in ihrer Firma - 1000 Beschäftigte - nach Rücksprache mit dem Firmenchef problemlos in einer Garage mit Verlängerungskabel anstecken
Hier mein Schriftverkehr mit dem zuständigen Beamten (anonymisiert):
Sehr geehrter Herr Oberst ..... ,
als Abteilungsleiter der Logistikabteilung ersuche ich Sie um Abklärung der künftigen Vorgangsweise hinsichtlich privatem Strombezug für Elektrofahrzeuge (Fahrrad, Moped, Auto). Anlass ist, dass ich mir ein Elektroauto angeschafft habe und dieses, speziell bei unerwartetem Strommangel (extreme Kälte, unerwartet lange Anfahrt z.B. wegen Unfall, ect.) bei der Dienststelle zur Stromversorgung anschließen möchte. Dafür reicht eine normale 230 Volt Steckdose, weil die maximale Stromentnahme 10 Ampere (wie bei einem Heizungsstrahler) beträgt. Bei meinem E-Pkw werden pro Stunde - je nach Einstellung zwischen einem und zwei Kilowatt Strom vom Netz entnommen. Zehn kWh hätten Platz, wenn der Akku leer ist.
Also beim derzeitigen Strompreis von circa 20 Cent pro kWh würden bei fünf Stunden Bezug (10 kWh) 2.- Euro (in Worten: zwei Euro) an Kosten anfallen.
Es geht mir hier nicht so sehr um den Betrag, sondern um Mobilität und die Umwelt. Mit diesen zehn KW Strom können je nach Fahrweise mit diesem E-Auto 50 bis 100 Kilometer gefahren werden, wofür sonst mindestens fünf Liter fossiler Treibstoff verbrannt werden müssten.
Eventuell lassen sich die Unkosten so wie bei der Verrechnung priv. Telefongespräche abwickeln?
Mit freundlichen Grüßen .....
Antwort:
Werter CI Kalchgruber!
Betreffend ihr Anliegen folgendes:
Ihr Umstieg auf ein Elektrofahrzeug ist im Sinne der Umwelt und der CO2-Einsparung sicher sinnvoll und lobenswert.
Sie können in diesem Zusammenhang jedoch nicht erwarten, dass die LPD OÖ in jeder Dienststelle, bei der sich jemand ein E-Fzg kauft, eine entsprechende Infrastruktur (sog. Strom-TS) einrichtet.
Ihr Hinweis, dass es nicht so sehr um Kosten gehe, vielmehr um Mobilität und Umwelt, greift zu kurz.
Wenn eine Möglichkeit zur Ladung eines Akku geschaffen wird, dann ist eine klar definierte Regelung unabdingbar!
Das heißt, dass in diesem Zusammenhang anfallende Kosten zur Gänze vom Nutzer zu tragen sind, für den Dienstgeber (bzw. Steuerzahler) dürfen keine (Un-)Kosten anfallen.
Ob eine derartige Möglichkeit grundsätzlich geschaffen wird und wenn ja, wie eine solche Regelung generell aussehen könnte, wird in der Logistikabteilung eruiert werden.
Falls diese derzeit noch offenen Fragen nach dieser Abklärung zustimmend beantwortet werden können, werden Sie in Kenntnis gesetzt.
Der Leiter der Logistikabteilung: .....
Jetzt meine Frage an das Forum - habe ich mich da ungeschickt verhalten? Wie sind eure Erfahrungen. Meine Frau kann in ihrer Firma - 1000 Beschäftigte - nach Rücksprache mit dem Firmenchef problemlos in einer Garage mit Verlängerungskabel anstecken