gibt es ein Forum, in dem man sich über Besonderheiten von Garantieverlängerungen schlau machen kann?
Ich bin hier Neuling und habe ein nettes Amperchen erstanden mit einer eigentlich noch gültigen Gebrauchtwagengarantie (die natürlich auch ausschlaggebend für den Preis war).
Bei den Garantiebedingungen der Garantiegeberin MultiPart Garantie AG steht unter "§ 7 Veräußerung":
Bei Veräußerung des Fahrzeugs kann die Garantie auf den Erwerber übertragen werden sofern die Händlerbindung erhalten wird.
Diese tolle Firma MultiPart Garantie AG schreibt mir nun, dass sie wegen meines anderen Wohnortes davon ausgeht, dass die Händlerbindung nicht aufrecht erhalten bleiben kann. Und daher könne sie die Garantie nicht auf mich übertragen. Punktum.
Mir kommt das - gelinde gesagt - als Frechheit vor.
Was meinen die Gebrauchtwagen-Spezialisten unter Euch dazu? Ist vielleicht zufällig auch ein Jurist dabei??
Wäre nett, wenn mir jemand dazu eine Tipp geben könnte,
viele Grüße
von Gestern