Kratus hat geschrieben:Ich habe vor 3 tage bei mir in Frankreich ein Strafzettel aus der Schweiz bekommen.
Das waren gleich 98€
Willkommen in Europa!
Jaaaa... Die Schweizer sind da knall hart, vermute dass es hier zwischenzeitlich auch Verwaltungserleichterungen gibt; kann ja nicht angehen, dass. man Steuer CDs austauscht, aber bei Stafzetteln kapituliert
Die Schweiz ist aber nicht EU Mitglied, die EU Rchtlinie gilt da in der Regel nicht; auch Verordnungen nur bei Annahme des Landes.
Es gibt aber ein sogenanntes Beihilfeverfahren zwischen der Schweiz und Deutschland, schon seit vielen Jahren und ich vermute, dass dies auch mit Frankreich gilt. Weiss das ziemlich genau, da ich vor rund 15 Jahren einmal in der Schweiz wegen Überfahrens einer roten Ampel geblitzt wurde ( von hinten...

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6 Wochen später kam ein Schreiben der deutschen Staatsanwaltschaft ( Abt. Verkehrsdelikte) mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Da das Photo intelligenterweise von hinten geschossen wurde, sah man auch nicht, wer das Fahrzeug lenkte.
Rief dann die Staatanwaltschaft an und der freundliche Herr klärte mich diesbezüglich auf, dass ich ja von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen könne, was ich dann auch schriftlich Tat), das hatte sich dann auch im Sande verlaufen. hatte glücklicherweise damals einen Umzug aus dem LK Konstanz nach Nürnberg und somit auch ein neues Kennzeichen
Habe noch in Erinnerung, die wollten damals irgendwas zwischen 500 und 1000 CHF haben...
EU Verordnungen: Müssen so wie erlassen umgesetzt werden.
EU Richtlinien: Sind im Wesentlichen so umzusetzen, lassen aber Spielraum in der Fristigkeit, Terminen und nationaler Besonderheiten.