Steuern
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Pilot
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Steuern
Hallo zusammen,
habe heute den Steuerbescheid für die KFZ Steuer für den Ampera bekommen: EUR 28. EUR 0 für CO2 Emission, aber EUR 28 wegen Hubraum (EUR 2 pro 100 cm3, ergibt dann bei dem 1,4 l Motor EUR 28). Aber: ist das korrekt? Der Benzinmotor wird kaum genutzt und wenn, wird er eigentlich nicht direkt für den Vortrieb genutzt (Generator-Betrieb). Sind hier Steuerfachleute? Würde gerne Eure Meinung dazu hören.
Danke und Gruss
habe heute den Steuerbescheid für die KFZ Steuer für den Ampera bekommen: EUR 28. EUR 0 für CO2 Emission, aber EUR 28 wegen Hubraum (EUR 2 pro 100 cm3, ergibt dann bei dem 1,4 l Motor EUR 28). Aber: ist das korrekt? Der Benzinmotor wird kaum genutzt und wenn, wird er eigentlich nicht direkt für den Vortrieb genutzt (Generator-Betrieb). Sind hier Steuerfachleute? Würde gerne Eure Meinung dazu hören.
Danke und Gruss
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DocToilet
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Re: Steuern
Hi Pilot
Da seit ihr ja super weg.
Wir in Österreich "Brennen" (zahlen) die volle Gage.
Motorbezogene Versicherrungssteuer 111Kw.
Beispiel:
1. PKW 111 kW, jährliche Entrichtung der Versicherungsprämie
111 kW
- 24 kW
87 kW x 0,55 = 47,85 x 12 Monate = 574,20Euro motorbezogene VersSt pro Jahr.
Also sei GLÜCKLICH
Quelle http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinfor ... _start.htm
Da seit ihr ja super weg.
Wir in Österreich "Brennen" (zahlen) die volle Gage.
Motorbezogene Versicherrungssteuer 111Kw.
Beispiel:
1. PKW 111 kW, jährliche Entrichtung der Versicherungsprämie
111 kW
- 24 kW
87 kW x 0,55 = 47,85 x 12 Monate = 574,20Euro motorbezogene VersSt pro Jahr.
Also sei GLÜCKLICH
Quelle http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinfor ... _start.htm
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Klaus
Re: Steuern
KFZ-Steuer für Elektroautos:
Reine „Stromer“ sind für die ersten fünf Jahre nach Erstzulassung wie bisher von der KFZ-Steuer befreit.
Danach werden sie nach Gewicht besteuert. Bis zwei Tonnen Gewicht sind pro angefangene 200 Kilo 11,25 Euro fällig, E-Autos erhalten jetzt noch 50 % Rabatt, der Betrag wird auf einen vollen Eurobetrag abgerundet.
Wenn der Ampera als "Stromer" eingestuft würde mit 1732 kg, währen dies (1800 kg : 200)
also 9 mal 11,25 € = 101,25 €, davon 50% = 50,625 €, abgerundet 50,00 €.
Kfz-Steuer aufgesummt nach Jahre für beide Besteuerungen:
Kfz-Steuer > Hybrid > E-Auto
05 Jahre ---> 140 € ---> frei
06 Jahre ---> 168 € ---> 050 €
07 Jahre ---> 196 € ---> 100 €
08 Jahre ---> 224 € ---> 150 €
09 Jahre ---> 252 € ---> 200 €
10 Jahre ---> 280 € ---> 250 €
11 Jahre ---> 308 € ---> 300 €
12 Jahre ---> 336 € ---> 350 €
Macht einen auch nicht so richtig "bettelarm". :-))
Die Steuer bemisst sich nach (§ 8 KraftStG) wie folgt:
Bei allen Fahrzeugen mit eingebauten Verbrennungsmotor sind für die Beurteilung der Schadstoff- und der Kohlendioxidemissionen, als „schadstoffarm“ oder für andere Besteuerungsgrundlagen technischer Art die Feststellungen der Zulassungsbehörden (Straßenverkehrsamt) verbindlich. Diese entscheiden auch über die Einstufung eines Fahrzeugs in Emissionsklassen.
Die so festgestellte Fahrzeugart ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch für die Finanzverwaltung steuerrechtlich nicht bindend. Diese kann (z. B. in Zweifelsfällen) die Fahrzeuge selbst noch einmal prüfen.
Dazu auch folgendes:
Der Betrieb mit steuerbegünstigten Treibstoff ist bislang stationären Stromerzeugern und Notstromanlagen vorbehalten. Diese müssen eingebaut bzw. fest mit dem Erdboden verbunden sein. Genau wie bei Stromerzeugern die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen (BHKW) war und ist auch weiterhin für derartige Anlagen eine einmalige Anmeldung beim zuständigen Hauptzollamt erforderlich.
Im Energiegesetz neu geregelt (15.07.2006, Änderung durch Art. 1 G v. 18.12.2006 I 3180 (Nr. 62) noch nicht berücksichtigt ) ist der Betrieb von mobilen Stromerzeugern. Diese zählten bislang nicht zu den begünstigten Anlagen da sie nicht fest mit dem Erdboden verankart sind.
Im Energiegesetz Kapitel 1, §3 Absatz 1, Satz 1, Nr. 1 ist festgelegt, dass
"Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient..."
Der Begriff "ortsfest" wird in Kapitel 1, §3 Absatz 2 Energiegesetz wie folgt definiert:
"Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen."
Mobile Stromerzeuger dürfen demnach z.B. mit Heizöl betrieben werden.
Einzige Ausnahme:
Ein Betrieb auf Fahrzeugen wie z.B. der Betrieb von Musikanlagen bei Events wie dem G-Move.
Reine „Stromer“ sind für die ersten fünf Jahre nach Erstzulassung wie bisher von der KFZ-Steuer befreit.
Danach werden sie nach Gewicht besteuert. Bis zwei Tonnen Gewicht sind pro angefangene 200 Kilo 11,25 Euro fällig, E-Autos erhalten jetzt noch 50 % Rabatt, der Betrag wird auf einen vollen Eurobetrag abgerundet.
Wenn der Ampera als "Stromer" eingestuft würde mit 1732 kg, währen dies (1800 kg : 200)
also 9 mal 11,25 € = 101,25 €, davon 50% = 50,625 €, abgerundet 50,00 €.
Kfz-Steuer aufgesummt nach Jahre für beide Besteuerungen:
Kfz-Steuer > Hybrid > E-Auto
05 Jahre ---> 140 € ---> frei
06 Jahre ---> 168 € ---> 050 €
07 Jahre ---> 196 € ---> 100 €
08 Jahre ---> 224 € ---> 150 €
09 Jahre ---> 252 € ---> 200 €
10 Jahre ---> 280 € ---> 250 €
11 Jahre ---> 308 € ---> 300 €
12 Jahre ---> 336 € ---> 350 €
Macht einen auch nicht so richtig "bettelarm". :-))
Der Ampera hat aber eben einen eingebauten Verbrennungsmotor, und ob der Benziner direkt oder über eine Wandlung über Strom, (denkbar wäre auch Kompressor und Gasturbine) zum Vortrieb genutzt wird ist nicht ausschlaggebend. Ob er im normalen Gebrauch eingesetzt wird spielt keine Rolle, er kann aber eben jeder Zeit.Pilot hat geschrieben:Der Benzinmotor wird kaum genutzt und wenn, wird er eigentlich nicht direkt für den Vortrieb genutzt (Generator-Betrieb). Sind hier Steuerfachleute? Würde gerne Eure Meinung dazu hören.
Danke und Gruss
Die Steuer bemisst sich nach (§ 8 KraftStG) wie folgt:
Bei allen Fahrzeugen mit eingebauten Verbrennungsmotor sind für die Beurteilung der Schadstoff- und der Kohlendioxidemissionen, als „schadstoffarm“ oder für andere Besteuerungsgrundlagen technischer Art die Feststellungen der Zulassungsbehörden (Straßenverkehrsamt) verbindlich. Diese entscheiden auch über die Einstufung eines Fahrzeugs in Emissionsklassen.
Die so festgestellte Fahrzeugart ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch für die Finanzverwaltung steuerrechtlich nicht bindend. Diese kann (z. B. in Zweifelsfällen) die Fahrzeuge selbst noch einmal prüfen.
Dazu auch folgendes:
Der Betrieb mit steuerbegünstigten Treibstoff ist bislang stationären Stromerzeugern und Notstromanlagen vorbehalten. Diese müssen eingebaut bzw. fest mit dem Erdboden verbunden sein. Genau wie bei Stromerzeugern die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen (BHKW) war und ist auch weiterhin für derartige Anlagen eine einmalige Anmeldung beim zuständigen Hauptzollamt erforderlich.
Im Energiegesetz neu geregelt (15.07.2006, Änderung durch Art. 1 G v. 18.12.2006 I 3180 (Nr. 62) noch nicht berücksichtigt ) ist der Betrieb von mobilen Stromerzeugern. Diese zählten bislang nicht zu den begünstigten Anlagen da sie nicht fest mit dem Erdboden verankart sind.
Im Energiegesetz Kapitel 1, §3 Absatz 1, Satz 1, Nr. 1 ist festgelegt, dass
"Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen, deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient..."
Der Begriff "ortsfest" wird in Kapitel 1, §3 Absatz 2 Energiegesetz wie folgt definiert:
"Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen."
Mobile Stromerzeuger dürfen demnach z.B. mit Heizöl betrieben werden.
Einzige Ausnahme:
Ein Betrieb auf Fahrzeugen wie z.B. der Betrieb von Musikanlagen bei Events wie dem G-Move.
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Priusfan
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Re: Steuern
Wie jetzt?
Warum wird ein Elektrofahrzeug wie ein Hybride eingestuft? Ich denke da sollte Opel mal ein ernstes Wörtchen mit dem Finanzamt reden ;)
Warum wird ein Elektrofahrzeug wie ein Hybride eingestuft? Ich denke da sollte Opel mal ein ernstes Wörtchen mit dem Finanzamt reden ;)
-
Jürgen
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Re: Steuern
...Ein vielleicht schräger Vergleich:Pilot hat geschrieben:Hallo zusammen,
habe heute den Steuerbescheid für die KFZ Steuer für den Ampera bekommen: EUR 28. ...Aber: ist das korrekt? Der Benzinmotor wird kaum genutzt und wenn, wird er eigentlich nicht direkt für den Vortrieb genutzt (Generator-Betrieb)...
Würde gerne Eure Meinung dazu hören.
Danke und Gruss
aber, man zahlt bei einem TV-Gerät doch auch GEZ.-Gebühren -]weil er vorhanden ist, -auch, wenn er kaum- oder gar nicht- genutzt wird...
Jürgen.
Mein Auto fährt ohne Atomstrom...
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- mika
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Re: Steuern
Hallo,
ich habe heute auch (noch!) einen KFZ-Steuerbescheid über 28€ erhalten, dem ich direkt widersprochen habe, da Autos mit Elektroantrieb (nicht nur reine Elektroautos) durch einen Beschluss der Bundesregierung für ZEHN Jahre steuerbefreit sind.
Siehe auch http://www.goingelectric.de/2012/10/26/ ... -10-jahre/
Ciao, Mika
ich habe heute auch (noch!) einen KFZ-Steuerbescheid über 28€ erhalten, dem ich direkt widersprochen habe, da Autos mit Elektroantrieb (nicht nur reine Elektroautos) durch einen Beschluss der Bundesregierung für ZEHN Jahre steuerbefreit sind.
Siehe auch http://www.goingelectric.de/2012/10/26/ ... -10-jahre/
Ciao, Mika
Ciao, Mika
PS: Fährst Du noch oder schwebst Du schon ... die Lust am elektrischen Fahren.
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- agentsmith1612
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Re: Steuern
In allen Belangen egal ob im KFZ Bereich oder Internetbreich die Gesetzgebung hinkt immer hinter der Realität hinterher.
Genau wie ein Twizy ja auch laut den meisten Straßenverkehrsämter kein Elektrofahrzeug ist sondern ein Quad mit Elektroantrieb.
Soweit so gut, jedoch ist die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge und nicht für Quads mit Elektroantrieb.
Daher werden trotzdem Steuern fällig.
Aber ich kenne schon einige die konstruktiv mit den Steuerbeamten diskutiert haben und daher für einen Twizy eine Befreiung erhalten haben. Pauschal funktioniert das aber nicht.
Aber zum Ampera:
Wenn man 100% mit Strom fährt den RE nie nutzt, zahlt mal eben zu unrecht. Das Problem ist das eben das Gesetz (noch) nicht Elektrofahrzeuge mit RE erfasst. Ist ja auch so neu, (nicht).
Mit einem Prius wäre die selbe Diskussion.
Genau wie ein Twizy ja auch laut den meisten Straßenverkehrsämter kein Elektrofahrzeug ist sondern ein Quad mit Elektroantrieb.
Soweit so gut, jedoch ist die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge und nicht für Quads mit Elektroantrieb.
Daher werden trotzdem Steuern fällig.
Aber ich kenne schon einige die konstruktiv mit den Steuerbeamten diskutiert haben und daher für einen Twizy eine Befreiung erhalten haben. Pauschal funktioniert das aber nicht.
Aber zum Ampera:
Wenn man 100% mit Strom fährt den RE nie nutzt, zahlt mal eben zu unrecht. Das Problem ist das eben das Gesetz (noch) nicht Elektrofahrzeuge mit RE erfasst. Ist ja auch so neu, (nicht).
Mit einem Prius wäre die selbe Diskussion.
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Hartmut49
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Re: Steuern
Hallo Agentsmith,
hoffendlich, trete ich hier nicht viele User, auf die Füße ?
Aber, was willst Du, von unseren Behörden, und dereren "armen" ?? Beamten verlangen ? Wenn die DM
auf €uro umgestellt wird, benötigt unsere ach so tolle Finazverwaltung, dafür mehrere Jahre.
Jeder Bürger, muss sich sofort , darauf einstellen !!
Das macht, er auch !
Es geht schlieslich, , im Gegensatz, unserer Staatsdiener, um sein!! Geld !!
Da könnte man Beispiel anführen, ohne Ende!
Doch ändern, wird sich daran, nur sehr, sehr, wenig
Gruß,
Hartmut
hoffendlich, trete ich hier nicht viele User, auf die Füße ?
Aber, was willst Du, von unseren Behörden, und dereren "armen" ?? Beamten verlangen ? Wenn die DM
auf €uro umgestellt wird, benötigt unsere ach so tolle Finazverwaltung, dafür mehrere Jahre.
Jeder Bürger, muss sich sofort , darauf einstellen !!
Das macht, er auch !
Es geht schlieslich, , im Gegensatz, unserer Staatsdiener, um sein!! Geld !!
Da könnte man Beispiel anführen, ohne Ende!
Doch ändern, wird sich daran, nur sehr, sehr, wenig
Gruß,
Hartmut
- agentsmith1612
- 500 kW - overdrive
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Re: Steuern
Vielleicht brauchen unsere Behörden ein ähnliches System wie in Korea, wo Staatsdiener ähnliche Bezahlung bekommen wie in selber Position in der Wirtschaft, der Gedanke dort ist "man bekommt nur gute Leute für gute Bezahlung, wenn die Bezahlung zu schlecht ist bekommt man auch keine guten Leute, und kann als Staat auch nichts gutes Leisten."
Vielleicht denkt man bei uns bei daran, wenn man sich mal wieder über eine dämlich Entscheidung aufregt.
Vielleicht denkt man bei uns bei daran, wenn man sich mal wieder über eine dämlich Entscheidung aufregt.
- mika
- 60 kW - range-extended
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Re: Steuern
Hallo,
ich habe eben mit dem Finanzamt telefoniert und die Dame war sich sicher, dass die Befreiung nur für Elektrofahrzeuge gilt und bei mir im KFZ-Schein schließlich steht "Hyb. Benzin/E", dann müsse ich das vom KFZ-Amt ändern lassen ...
Aber auf der o.g. URL zum Beschluss steht doch:
"Elektroautos werden künftig 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Zudem wird die Befreiung auf weitere Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb ausgeweitet."
Wer von Euch hat denn eine Steuerbefreiung in D durchbekommen und wenn ja wie?
Ciao, Mika
ich habe eben mit dem Finanzamt telefoniert und die Dame war sich sicher, dass die Befreiung nur für Elektrofahrzeuge gilt und bei mir im KFZ-Schein schließlich steht "Hyb. Benzin/E", dann müsse ich das vom KFZ-Amt ändern lassen ...
Aber auf der o.g. URL zum Beschluss steht doch:
"Elektroautos werden künftig 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Zudem wird die Befreiung auf weitere Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb ausgeweitet."
Wer von Euch hat denn eine Steuerbefreiung in D durchbekommen und wenn ja wie?
Ciao, Mika
Ciao, Mika
PS: Fährst Du noch oder schwebst Du schon ... die Lust am elektrischen Fahren.
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