Hohe Betriebskosten beim Ampera?

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Simplicissimus
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Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von Simplicissimus »

Moin,

in den letzten Wochen hatte ich verschiedene Informationen und Ampera-Tests auf youtube angeguckt. Mein Eindruck war/ist, dass die Tester dem Ampera hohe Unterhaltskosten unterstellen. Ist das so? Wie hoch sind denn die Unterhaltskosten und ist die Versicherung in irgend einer Hinsicht überdurchschnittlich?

Ist schon was bekannt, wie lange die Akkus halten und was der Auskausch defekter Akkus kostet?

Viele Grüße,
Thorsten
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Newchurch
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Re: Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von Newchurch »

Hallo,

ich fahre meinen Ampera seit Mai 2014 und hatte bisher neben Steuer (28 Euro/Jahr) und Versicherung (Höhe abhängig von der Einstufung, fast auf den Euro identisch wie bei meinem vorherigen Audi A4) keinerlei Nebenkosten durch Reparaturen, etc.
Demnächst ist wahrscheinlich ein Ölwechsel fällig und ein Satz neuer Scheibenwischer. Also nichts weltbewegendes ...

Wie lange die Akkus halten wird man wohl erst in ein paar Jahren sehen. Meiner ist aus Baujahr 2011 und hat bisher mit dem Akku keine Probleme, mir ist auch hier aus dem Forum niemand bekannt der bereits einen Austauschakku hat. Bei mobile.de tauchen zur Zeit ab und zu Amperas aus Holland mit Laufleistungen über 160Tkm auf, also über der zugesagten Garantie-Laufleistung.

Viele Grüße
Peter
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Re: Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von mitleser »

der Akku hält "ewig" - also darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Und sollte doch was sein,ist ja 8 Jahre Garantie drauf,auf das ganze VOLTEC-Antriebssystem.
Von der Gesamtkapazität des Akkus (16kWh, mainhattan ;) hat sogar 16,5) stehen rund 10kWh zur Verfügung,sodass eine Schädigung des Akkus durch "Ent- oder Überladung" so gut wie ausgeschlossen ist.
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Simplicissimus
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Re: Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von Simplicissimus »

Hallo Peter,

danke für die Infos - das bestätigt genau das was ich mir auch gedacht habe: Tendenziell unbegründete Vorbehalte. :)

Viele Grüße,
Thorsten
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mainhattan
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Re: Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von mainhattan »

Newchurch hat geschrieben:, mir ist auch hier aus dem Forum niemand bekannt der bereits einen Austauschakku hat.
Viele Grüße
Nicht ganz. Martinsergio hatte einen erhalten.
Gruß
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mainhattan
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Re: Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von mainhattan »

mitleser hat geschrieben:der Akku hält "ewig" - also darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Und sollte doch was sein,ist ja 8 Jahre Garantie drauf,auf das ganze VOLTEC-Antriebssystem.
Je nachdem. Das hängt an den jeweiligen, mit dem Fahrzeug verbundenen Garantiebedingungen. Diese haben sich mit zunehmenderTendenz und neueren Baujahren verbessert.
Von der Gesamtkapazität des Akkus (16kWh, mainhattan ;) hat sogar 16,5) stehen rund 10kWh zur Verfügung,sodass eine Schädigung des Akkus durch "Ent- oder Überladung" so gut wie ausgeschlossen ist.
Yes. Und entnehmbare Kapazität liegt bei mind. 11 kwh - es waren aber auch schon mal 11,4 kWh. :D
Gruß
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Re: Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von he2lmuth »

Im Sommer 4 € pro Elektrokilometer, im Winter 6-8 € pro Elektro- oder Benzinkilometer für den Vortrieb. Vollkasko ist schon teuer mit Stufe 25...
L.G. Hellmuth

Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
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Re: Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Hellmuth meinst du nicht pro 100 Elektrokilometer?
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Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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mainhattan
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Re: Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von mainhattan »

Nachbars Lumpi hat geschrieben:Hellmuth meinst du nicht pro 100 Elektrokilometer?
gut aufgepasst.... und wieder ein Fleißstempelchen.... :lol:
Gruß
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Re: Hohe Betriebskosten beim Ampera?

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Danke! Das müsste schon Fleißbienchen Nummer 3 im Muttiheft sein. :mrgreen:

Jetzt sollte Mutti nur mal rein sehen, damit ihr auch die Augen im Bezug auf E-Mobilität auf gehen. ;)
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Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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