Gebrauchtwagen-Garantie

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von Gestern
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Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von von Gestern »

Hallo Leute,

gibt es ein Forum, in dem man sich über Besonderheiten von Garantieverlängerungen schlau machen kann?
Ich bin hier Neuling und habe ein nettes Amperchen erstanden mit einer eigentlich noch gültigen Gebrauchtwagengarantie (die natürlich auch ausschlaggebend für den Preis war).
Bei den Garantiebedingungen der Garantiegeberin MultiPart Garantie AG steht unter "§ 7 Veräußerung":
Bei Veräußerung des Fahrzeugs kann die Garantie auf den Erwerber übertragen werden sofern die Händlerbindung erhalten wird.
Diese tolle Firma MultiPart Garantie AG schreibt mir nun, dass sie wegen meines anderen Wohnortes davon ausgeht, dass die Händlerbindung nicht aufrecht erhalten bleiben kann. Und daher könne sie die Garantie nicht auf mich übertragen. Punktum. :evil:

Mir kommt das - gelinde gesagt - als Frechheit vor.
Was meinen die Gebrauchtwagen-Spezialisten unter Euch dazu? Ist vielleicht zufällig auch ein Jurist dabei??

Wäre nett, wenn mir jemand dazu eine Tipp geben könnte,
viele Grüße
von Gestern
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Martin
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Re: Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von Martin »

Privat gekauft oder vom Händler.
Bild Nicht mal fliegen ist schöner.
moscho
muss sich noch beweisen
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Re: Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von moscho »

herjemine, das ist immer ärgerlich.
Ich selbst kenn mich nicht so gut aus, aber ruf mal bei Auto Ludwig an, die sind immer sehr freundlich und geben auch zu solchen Fragen Auskunft!
Alles Gute!
von Gestern
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Re: Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von von Gestern »

Martin hat geschrieben:Privat gekauft oder vom Händler.
Ja, ja, von Privat gekauft.
Beim Händler wäre mir wahrscheinlich nichts passiert.
Beim Angebot hat der Verkäufer natürlich mit der noch 2 Jahre laufenden Zusatzgarantie geworben, und das hatte ich selbstverständlich geglaubt - im übrigen war das auch ein netter zuverlässiger Partner aus "unserem" Ampera-Kreis.
Er ist jetzt selber recht geknickt, scheint aber wohl selber irgendwie gelinkt worden zu sein; ich weiß nur noch nicht wie...

Grüße von Gestern
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he2lmuth
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Re: Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von he2lmuth »

Ist oft üblich. Meine 5 Jahresgarantie ist eindeutig Händlergebunden, aber übertragbar.
L.G. Hellmuth

Es ist keinesfalls ausreichend lediglich keine Überlegungen anstellen zu können, man muss auch unfähig sein diese mitzuteilen.
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mainhattan
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Re: Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von mainhattan »

Dieser Genehmigungsfiktion würde ich erstmal in aller Deutlichkeit schriftlich widersprechen. ferner solltest Du der Händlerbindung zustimmen, es sei denn es sprechen sachliche Gründe dagegen. Ansonsten führt dies zu einer einseitigen Vetragsänderung; ich würde dann zumindest die bereits bezahlte Garantieprämie zurückverlangen. Oder du geht's gleich zum Anwalt und lässt prüfen, was die AVB bzw. AGB hergeben.
Gruß
mainhattan
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Re: Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von von Gestern »

Vielen Dank mainhattan,
mainhattan hat geschrieben:Dieser Genehmigungsfiktion würde ich erstmal in aller Deutlichkeit schriftlich widersprechen. ferner solltest Du der Händlerbindung zustimmen, es sei denn es sprechen sachliche Gründe dagegen. Ansonsten führt dies zu einer einseitigen Vetragsänderung; ich würde dann zumindest die bereits bezahlte Garantieprämie zurückverlangen. Oder du geht's gleich zum Anwalt und lässt prüfen, was die AVB bzw. AGB hergeben.
Ich habe sofort per E-Mail widersprochen und gleichzeitig auch vorgeschlagen, dass es doch keinen Ablehnungsgrund gibt, wenn ich z.B. die bestehende Händler-Bindung explizit akzeptiere, d.h. wenn ich weiterhin für den Service zur gleichen Firma gehe (auch im Garantiefall) und dies in einer Ergänzung der Garantievereinbarung dokumentiere.
Die Antwort darauf war jedoch negativ. Allein die Änderung beim Halter nehmen sie zum Vorwand, das Garantieversprechen für dieses Fahrzeug zu beenden. Sie behaupten, sie hätten "von vorne herein darauf hingewiesen, dass ein Anspruch nicht gegeben ist".
Bis jetzt habe ich aber diese Stelle in den Garantiebedingungen noch nicht gefunden. Anscheinend legen sie den Ausdruck "Bei Veräußerung des Fahrzeugs kann die Garantie auf den Erwerber übertragen werden, sofern die Händlerbindung erhalten wird." irgend wie anders aus, als ein normal vernünftiger Mensch.

Also Achtung : an Alle!
keine Garantieversicherung bei dieser Firma Multipart Garantie AG (vermittelt über Feyl Automobile, Heilsbronn) abschließen! Es gibt nur garantierten Ärger.

Mal sehen, ob ich was in der Kriegskasse habe um impertinent zu werden...
ich bin zwar relativ sicher, dass die Qualität des Ampera so gut ist, dass kein Garantiefall mehr eintritt, aber allein wegen dieser Haltung von Multipart reizt es mich fast.... :evil:

Viele Grüße
von Gestern
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Re: Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von OpelOpi »

Das ist juristisch nicht ganz korrekt ausgedrückt. Händlerbindung KANN auch genauso gut bedeuten, das ALLE Vertragshändler gemeint sind.
Also ein Anwalt kann dir das nach lesen des gesamten Vertrages genau erklären, und unter Umständen ist sogar das gesamte Vertragswerk hinfällig.
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mainhattan
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Re: Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von mainhattan »

richtig! Es sollte dann aber klar definiert sein, was unter Händler zu verstehen ist. Der Vertragspartner oder das Händlernetz (Opel/GM).
Gruß
mainhattan
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Re: Gebrauchtwagen-Garantie

Beitrag von OpelOpi »

mainhattan hat geschrieben:richtig! Es sollte dann aber klar definiert sein, was unter Händler zu verstehen ist. Der Vertragspartner oder das Händlernetz (Opel/GM).
Genau das meinte ich :P
Allerdings wird wahrscheinlich jedes Amtsgericht ( Deutschland) dann zugunsten des Kunden entscheiden, weil es ja sonst eine reine Vereinbarungung zwischen zwei Parteien, in diesem Falle dem Einzelhändler und dem Kunden, wäre.
Was wahrscheinlich normalerweise kein Mensch abschließen würde, WENN es klar ersichtlich ist.
Da das aber wahrscheinlich irgendwie versteckt ist, ( wir wissen das ja nicht, da wir nicht den Gesamtvertrag sehen) ist das nach allgemeiner Rechtsprechung im Rahmen des Verbraucherschutzes nicht so ganz zulässig.
Im allerschlimmsten Falle müsste dann der "Versicherer" die gesamten Verträge auflösen, alle Kunden neu informieren, und eventuell gezahlte und nicht in Anspruch genommen Verträge zurückzahlen.
So würde jedenfalls ein Anwalt das in seinem ersten Brief formulieren...und da kann man sich vorstellen, was der Versicherer dann in diesem Einzelfalle entscheidet. ;)
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