Noch ist es nicht rechtsgültig.mibmib hat geschrieben:Mir geht es schlichtweg darum durch diese rechtsgültige und vor allem einheitliche Kennzeichnung Vorrechte in Anspruch nehmen zu können.
Und: Welche Vorrechte?
Was man mit einem E-Fahrzeug darf, hängt davon ab, was jede Kommune für sich entscheidet.
Kostenloses Parken? Entscheidet die Kommune.
Fahren auf Busspuren? Entscheidet die Kommune.
Laden nur mit entsprechend gekennzeichneten E-Fahrzeugen? Entscheidet die Kommune.
Im EMoG sind keine deutschlandweit einheitliche Regeln für "Vorrechte" vorgesehen.
Von daher ist das neue Kennzeichen erstmal einfach nur nett anzusehen (und kostet Geld), mehr aber auch nicht.
Gruß
Markus
