@Admin bitte Thread schließen!!!

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marcaurell
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Re: BITTE UM HILFE!!!!

Beitrag von marcaurell »

mainhattan hat geschrieben:
Ja ich war so blöd das Fahrzeug mit dem Marderschaden zu übernehmen
Und dafür kann ich wahrlich keiner was :!:

Warum sollten die denn besonders hitzebeständig sein?
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es jemals an der orangenen Kabeln so heiß geworden wäre.
Weil der Motorraum heiß wird, im Sommer bis zu 100° und die normalen Hüllen die für Mauerwerk ausgelegt sind sich nach einem Jahr auflösen bzw. zu Staub zerfallen. Ich habe schon oft genug in meiner Berufslaufbahn gesehen was passiert wenn man falsche Materialien einsetzt insbesondre in diesem Bereich!!

Und spart euch die Häme wegen der Übernahme! Ich war 400 Kilometer von Zuhause entfernt es war am Abend und ich musste heim, ich wusste nicht das ein Marderschaden bei diesem Fahrzeug so verherrend sein kann. Ich dachte ich kann die Kabel selber tauschen da ich KFZ Elektriker bin.

Kann bitte jemand diesen Thread zumachen???????
Nachbars Lumpi
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Re: @Admin bitte Thread schließen!!!

Beitrag von Nachbars Lumpi »

Häme gibt es hier keine. Jeder übersieht mal was beim Kauf oder der Übernahme. Sowas ist sehr ärgerlich und bedeutet nur Ärger. Ich weiß es auch (noch) nicht ob ich nicht etwas übersehen habe.

Bei 100 Grad muss der Wagen schon sehr lange in der prallen Sonne stehen. Im Fahrzeuginnenraum, der dazu noch abgeschlossen ist schaffe man ca 80 Grad. Bitte vergiss nicht, daß du in der Regel keine Hitze vom Verbrennungsmotor hast, die zur Erwärmung beiträgt. Durch den Kühler und die Spalte kann immer noch warme Luft im Stand entweichen und kühlere Luft von unter dem Wagen nachziehen.

Hier will dir keiner ans Bein pinkeln oder so. Es geht nur darum dir unnötigen Stress vom Hals zu halten, weil du eine bestimmte Ummantelung suchst.
Es gibt bereits Erfahrungen hier im Board mit handelsüblichen Kunststoffrohren zum Schutz der HV Kabel, die durchweg positiv sind.

Beim Umstieg auf ein EV muss man in mehreren Bereichen umdenken.
Modell 2012: CU117XX

Ein Stromanschluss in der TG sollte auf Basis WEG § 21,Abs. 5,Nr. 6 und WEG § 14,Abs. 2. einfach durchsetzbar sein.
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