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Radarkontrollen und Bußgeld in Frankreich

Verfasst: 21. Mai 2014 13:26
von SuLa
Wir fahren seit Jahren nach Frankreich in Urlaub und hatten nie ein Problem wegen Geschwindigkeitsübertretung, aber diesmal hat es uns erwischt. Mit angeblich 97 km/h statt der erlaubten 90 wurden wir von einer fest installieren Anlage auf der Stadtautobahn um Lyon geknipst.

Nach Abzug der Toleranz waren wir zwar nur noch 2 km/h zu schnell, sollten aber hierfür ein Bußgeld von 45 € bezahlen, was wir gestern auch per Kreditkarte über das Internet gemacht haben.

Von einem Kollegen, der mehrmals im Jahr durch Frankreich fährt, musste ich erfahren, dass er ebenfalls wegen 132 statt der erlaubten 130 km/h zahlen soll.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Was passiert, wenn man nicht zahlt?

Spinnen die Franzosen jetzt? ;)

Gruß
Joachim

Re: Radarkontrollen und Bußgeld in Frankreich

Verfasst: 21. Mai 2014 13:51
von Markus Dippold
SuLa hat geschrieben:Was passiert, wenn man nicht zahlt?
Solange du mit diesem Fahrzeug in keine persönliche Kontrolle gerätst, nix.
Wenn doch, kann es sein, daß du erst weiterkommst, wenn du gelöhnt hast.
SuLa hat geschrieben:Spinnen die Franzosen jetzt? ;)
Wegen 2 km/h zu viel bekommst du auch hier in Forchheim ein Ticket, wenn du erwischst wirst.
Geblitzt wird von einem beauftragten Dienstleister, die stellen die Blitz-Toleranz, was noch nichts mit der Toleranz zu tun hat, die abgezogen wird, auf 0 ein (anders als die Polizei üblicherweise).

Kostet hierzulande zwar nur 10 Euro, aber trotzdem ...

Ich selbst bin noch nicht erwischt worden, fahre durch 30er-Zonen, wo sie gerne stehen, wirklich ganz langsam - oder eben mit Tempomat auf 32km/h.

Früher habe ich mir den Spaß gemacht, sehr schnell mit dem Fahrrad vorbeizufahren. Gewendet, gemütlich zurück und dann gleich nochmal ... :twisted: :twisted:
Einige Male habe ich das Ding so auslösen können - und einem Radfahrer können sie nichts, selbst dann nicht, wenn sie mich anhalten. Sie müßten nachweisen, daß ich wirklich jemanden gefährdet habe.

Gruß
Markus

Re: Radarkontrollen und Bußgeld in Frankreich

Verfasst: 21. Mai 2014 15:50
von he2lmuth
Nirgendwo in der EU sind Übertretungen so billig wie in D. Das war schon immer so...
Hier in den USA steht machmal sogar der Mindestpreis auf dem Strassenschild: 500 oder gar 1000 $ in Baustellenbereichen ;)

Re: Radarkontrollen und Bußgeld in Frankreich

Verfasst: 21. Mai 2014 16:50
von mainhattan
Markus Dippold hat geschrieben:
SuLa hat geschrieben:Was passiert, wenn man nicht zahlt?
Solange du mit diesem Fahrzeug in keine persönliche Kontrolle gerätst, nix.
Das stimmt so nicht ganz.

"Geldstrafen und Bußgelder über 70 Euro, die in einem anderen EU-Staat verhängt wurden, können auch in Deutschland vollstreckt werden.
...
Die EU-Richtlinie trat in Deutschland am 28.08.2013 in Kraft. Die Zeiten, in denen Autofahrer bei Verstößen im Ausland hoffen konnten unerkannt davon zu kommen, sind damit endgültig vorbei."

Der geneigte Leser kann' den ausführlichen Beitrag hier lesen:
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbrau ... m-ausland/

Re: Radarkontrollen und Bußgeld in Frankreich

Verfasst: 21. Mai 2014 17:04
von Joachim

Re: Re : Radarkontrollen und Bußgeld in Frankreich

Verfasst: 21. Mai 2014 20:36
von Kratus
Ich habe vor 3 tage bei mir in Frankreich ein Strafzettel aus der Schweiz bekommen.
Das waren gleich 98€
Willkommen in Europa!

Re: Re : Radarkontrollen und Bußgeld in Frankreich

Verfasst: 22. Mai 2014 05:10
von mainhattan
Kratus hat geschrieben:Ich habe vor 3 tage bei mir in Frankreich ein Strafzettel aus der Schweiz bekommen.
Das waren gleich 98€
Willkommen in Europa!
Jaaaa... Die Schweizer sind da knall hart, vermute dass es hier zwischenzeitlich auch Verwaltungserleichterungen gibt; kann ja nicht angehen, dass. man Steuer CDs austauscht, aber bei Stafzetteln kapituliert :x

Die Schweiz ist aber nicht EU Mitglied, die EU Rchtlinie gilt da in der Regel nicht; auch Verordnungen nur bei Annahme des Landes.

Es gibt aber ein sogenanntes Beihilfeverfahren zwischen der Schweiz und Deutschland, schon seit vielen Jahren und ich vermute, dass dies auch mit Frankreich gilt. Weiss das ziemlich genau, da ich vor rund 15 Jahren einmal in der Schweiz wegen Überfahrens einer roten Ampel geblitzt wurde ( von hinten... :? )

6 Wochen später kam ein Schreiben der deutschen Staatsanwaltschaft ( Abt. Verkehrsdelikte) mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Da das Photo intelligenterweise von hinten geschossen wurde, sah man auch nicht, wer das Fahrzeug lenkte. :oops:
Rief dann die Staatanwaltschaft an und der freundliche Herr klärte mich diesbezüglich auf, dass ich ja von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen könne, was ich dann auch schriftlich Tat), das hatte sich dann auch im Sande verlaufen. hatte glücklicherweise damals einen Umzug aus dem LK Konstanz nach Nürnberg und somit auch ein neues Kennzeichen 8-)

Habe noch in Erinnerung, die wollten damals irgendwas zwischen 500 und 1000 CHF haben... :o

EU Verordnungen: Müssen so wie erlassen umgesetzt werden.
EU Richtlinien: Sind im Wesentlichen so umzusetzen, lassen aber Spielraum in der Fristigkeit, Terminen und nationaler Besonderheiten.